Verrechnung und Kosten

Als Wahlarzt-Patient/in erhalten Sie eine Honorarnote, die sie nach erfolgter Einzahlung bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Sie erhalten einen Teil der Behandlungskosten rückerstattet, dieser variiert je nach Krankenkasse.

 

Die Vorsorgeuntersuchung wird direkt mit den Krankenkassen verrechnet, es entfallen für Sie keine Kosten.